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Gusseiserner Brunnen aus dem letzten Viertel des 19. Jh. mit längsrechteckigem Trog und von einem Knauf bekröntem Brunnenstock. Die geschweift umrandeten Füllungen des Troges besitzen ein sternförmiges Ornament in flachem Relief. Zusammen mit dem hinter dem Brunnen liegenden Streckhof markiert er einen hervorgehobenen Ort in der Fahlerstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |