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Unterhalb der Schule erhebt sich städtebaulich wirksam ein Einhaus mit einer inschriftlichen Datierung des Jahres 1786. Das regelmäßige Fachwerkgefüge besteht aus doppelt verriegelten 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern. Rechts ist der Wohnbereich angesiedelt; darauf folgt die Scheune mit einer hohen Toreinfahrt; ein Stall schließt das Gebäude links ab. Trotz erheblicher Störungen in der historischen Bausubstanz ist das Haus auf Grund seiner Lage im Ortszentrum schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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