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Traufständiger, etwas von der Straße zurückgesetzter Bau. Im Osten ein Fachwerkgiebel, dem durch seine Schmuckformen der Zeit um 1700 besonderer künstlerischer Wert zukommt. Ein vergleichbares ungestörtes Fachwerkgefüge ist zumindest für das Obergeschoss der Traufseite zu erwarten. Der Bau ist aufgrund der Qualität des Fachwerks künstlerisch und geschichtlich bedeutsam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |