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In Bruchstein errichteter zweigeschossiger Bau mit Krüppelwalm über hochliegendem Sockelgeschoss. Der ins letzte Viertel des 18. Jh. zu datierende Bau zeichnet sich durch seine Achsialität aus. In Gebäudemitte ein Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel und zum Eingang führender Freitreppe. Im Winkel zum Wohnbau eine Scheune derselben Entstehungszeit. Beide Bauten sind Kulturdenkmale.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |