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Lahn-Dill-Kreis
Herborn
Herbornseelbach
  • Jägerhausstraße 1
  • Jägerhausstraße 3
Ehemaliges Forsthaus
Flur: 25
Flurstück: 1/1, 1/2, 2/3, 4/3

In Bruchstein errichteter zweigeschossiger Bau mit Krüppelwalm über hochliegendem Sockelgeschoss. Der ins letzte Viertel des 18. Jh. zu datierende Bau zeichnet sich durch seine Achsialität aus. In Gebäudemitte ein Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel und zum Eingang führender Freitreppe. Im Winkel zum Wohnbau eine Scheune derselben Entstehungszeit. Beide Bauten sind Kulturdenkmale.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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