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An der Einmündung des Neuen Weges in die Fahlerstraße städtebaulich wichtig gelegener Fachwerkbau um 1700. Das erhaltene Fachwerkgefüge ist handwerklich und künstlerisch wertvoll und deshalb Kulturdenkmal. Hervorzuheben sind die regelmäßige Reihung der Mannformen, im Giebel die Betonung der Gebäudemitte durch deren vertikale Folge, die Zierformen in den Gefachen, wie Diagonalstreben oder Feuerböcke, und schließlich die profilierten Geschossversätze.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |