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Fachwerkbau vom um 1700. Der Giebel zeigt ein weitgehend ursprüngliches Gefüge mit weit gespreizten Mannformen und zahlreichen Schmuckformen, wie etwa der Klötzchenfries des Kehlbalkens oder die darüber befindliche halbe Rosette.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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