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Ein kleiner Teilbereich des Ortskerns von Merkenbach, 1286 erstmals als Murkenbach genannt, wurde als Gesamtanlage ausgewiesen. Er liegt in dem mittleren Verlauf der Hauptstraße zwischen den Einmündungen von Hofstraße und Schulstraße. Er ist geprägt von Fachwerkbauten, die einheitlich aus der Zeit um 1700 stammen. Besonders hervorzuheben ist die Reihung giebelständiger Bauten auf der südlichen Seite der Hauptstraße. Die Gesamtanlage wurde aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung ausgewiesen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |