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Künstlerisch wertvolle zweiflügelige Tür aus der ersten Hälfte des 19. Jh., über dem Kämpfer datiert 1842. Das Datum weist auf den Zeitpunkt einer Dorferweiterung Schönbachs im 19. Jh. hin. Die Tür ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung. Die Bauten der Dorferweiterung, traufständige Einhausgehöfte, sind ebenfalls erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |