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Innerhalb eines groß dimensionierten Hofes erhebt sich ein bescheidenes Fachwerkwohnhaus aus dem Beginn des 19. Jh. in einem schlichten Erscheinungsbild. Das unregelmäßige Gefüge verweist auf unterschiedliche Bauabschnitte. Der Bereich des Geschoßüberstandes ist mäßig ausgebildet. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulich Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |