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Traufständige Fachwerkgebäude an der Einmündung der Ringstraße in die Hauptstraße. Der Giebel zeigt ein Fachwerkgefüge des 18. Jh. mit reichem Strebenwerk, profilierten Schwellen und als Baluster geformten Eckständern. Besonders bemerkenswert die horizontal geteilte Tür ebenfalls des 18. Jh. mit vier geschnitzten Füllungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |