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Traufständiger zweigeschossiger Fachwerkbau der Zeit um 1800; er liegt nordwestlich des Kirchhofs diesem schräg gegenüber. Der Bau besitzt eine umlaufend profilierte Schwelle über einem gering vorkragenden Geschossversatz. Die Eckständer besitzen Rundstäbe als Schmuckform. Als Pfarrhaus und Fachwerkbau der Zeit um 1800 Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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