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Im südlichen Bereich der Gesamtanlage, der Rainröder Straße, befindet sich ein Wohnwirtschaftsgebäude in einem konstruktiven Fachwerk aus dem Ende des 19. Jh. Über einer ausgeprägten Sockelzone erhebt sich eine regelmäßige Fachwerkkonstruktion, die von Stockwerkstreben verfestigt werden. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet.. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |