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Zweigeschossiger, durch leichte Verdrehung markant im Straßenraum gelegener giebelständiger Fachwerkbau. Vollkommen verkleidet, weist er die Proportionen eines Baus der Zeit um 1700 auf. Im Giebel offenbar noch vollkommen unverändert, ist ein intaktes Fachwerkgefüge der Entstehungszeit zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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