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Am östlichen Ortsrand, an der Einmündung der Hindenburgstraße in die Hauptstraße markant gelegenes Fachwerkgebäude des 18. Jh., mit traufseitiger Erschließung. Das Erdgeschoss massiv erneuert, Obergeschoss im Giebel blechverkleidet. Im Obergeschoss der Traufseite sehr schönes Gefüge mit vollständigen Mannformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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