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Kopfbau einer traufständigen Baugruppe, Fachwerkbau des 18. Jh. mit reich profilierten und geschnitzten Schmuckformen, wie etwa ein Klötzchenfries am Rahm und gut gestalteter Geschossversatz. Giebelseitig eine sehr schöne zweiflügelige Haustür aus dem frühen 19. Jh. Die beschriebenen Bauteile verleihen dem Bau geschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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