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Die städtebaulich wichtige Hofanlage setzt einen deutlichen Akzent durch seine riegelartige Torfunktion. Über einem kräftig ausgebildeten Sockel erhebt sich ein regelmäßiges Fachwerkgefüge aus dem Ende des 19. Jh. Mit doppelt verriegelten Stockwerkstreben in den Gebäudeecken und zu seiten der Eingangstür. Im hinteren Bereich der Parzelle befindet sich ein Wirtschaftsgebäude aus der Bauzeit in massivem Erdgeschoß und konstruktivem Fachwerk im Obergeschoß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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