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Traufständiger, von dort erschlossener, zweigeschossiger Fachwerkbau. Vom Typ vergleichbar mit Bahnhofstraße 19, zu datieren ebenfalls in die Zeit um 1700. Neben der eindrucksvollen Reihung der aussteifenden Mannformen profilierte Schwelle im Obergeschoss, leicht vorkragende Balkenköpfe und geschnitzte Füllhölzer. Der Bau hat in der Brunnenstraße auch straßenraumprägende Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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