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Fachwerkbau des 18. Jh., unterhalb des Kirchbergs gelegen. Traufseitig über zweiläufige Freitreppe erschlossen mit schöner Tür des frühen 19. Jh. Rähmbau mit reich profilierten Geschossversätzen, Eck- und Bundständer mit flach geschnitzten Rankenmotiven, die Eckständer zusätzlich mit Stab. Der östliche Giebel zeichnet sich durch den Reichtum der Zierformen in den Brüstungsgefachen aus. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung. Auf dem Platz südlich des Rathauses ein achteckiger gusseiserner Brunnen aus dem letzten Viertel des 19. Jh. Er ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulich bedeutsamen Lage vor dem Rathaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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