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Südlich des Ortes gelegene dreibogige Bruchsteinbrücke über die Aar mit Wellenbrechern, errichtet noch im 18. Jh. Die Brücke hat als Teil des Landausbaus technikgeschichtliche Bedeutung und ist deshalb Kulturdenkmal. Sie ist im Zusammenhang zu sehen mit den vergleichbaren Brücken im Aartal in Ballersbach und Herborn-Seelbach, ehemals auch in Bicken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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