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Zweigeschossiger giebelständiger Fachwerkwohnbau der Zeit um 1700. Städtebaulich markant in der enggeführten Brunnenstraße gelegen. Das barocke Fachwerkgefüge mit aussteifenden Mannformen, Zierformen in den Gefachen und umlaufend profiliertem Geschossversatz ist weitgehend ursprünglich erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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