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Stattlicher Wohnbau einer winkelförmigen Hofanlage, der giebelständige Fachwerkbau im Erdgeschoss massiv erneuert, darüber sehr kräftige Fachwerkfiguration um 1700, im Giebel besonders eindrucksvoll die zahlreichen, mit Nasen besetzten Zierstreben neben den aussteifenden Mannformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |