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Prächtige, hakenförmig erschlossene Hofanlage aus dem Ende des 19. Jh. mit einem regelmäßig abgearbeiteten, engmaschigen Fachwerkgefüge, das sich aus doppelt verriegelten Stockwerkstreben und kurzen Streben unterhalb der Fenster zusammensetzt. Wirtschaftsgebäude in konstruktivem Fachwerk und massivem Erdgeschoß. Kulturdenkmal aus städtebaulich Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |