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Oberndorf liegt an der östlichen Kreisgrenze, am südlichen Rand des Schelder-Waldes. Der Ort, auf das 9. Jh. zurückgehend, ist historisch Teil des Amtsbezirks Tringenstein. Vom mittelalterlichen Kern ist die Pfarrkirche am nordöstlichen Ortsrand erhalten. In dem heute von einem großen Dreieck bestimmten Wegenetz des Dorfes (Kirchstraße/Langgasse/Tringensteiner Straße) sind unterschiedliche historische Wirtschafts- bzw. Hausformen erhalten: in der Kirchstraße L-förmige Hofanlagen noch des 17. Jhs., besonders an der Gabelung Langgasse/Kirchstraße isoliert stehende Scheunen der Zeit um 1700, und zu den Rändern der Ortslage hin Einhäuser des 18. Jhs. (Kirchstraße und Langgasse). Diese Vielfalt der Hausformen verleiht dem Ort geschichtliche Bedeutung. Der Ortskern von Oberndorf ist deshalb als eine kleine Gesamtanlage anzusehen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |