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Südlich des Ortskerns gelegener, zweigeschossiger traufständiger Fachwerkbau. der im Obergeschoss der Traufseite noch das Fachwerkgefüge der Zeit um 1700 in gedrungenen Proportionen mit einem profilierten und mit geschnitzten Schmuckformen versehenen Geschossversatz aufweist. Dem Bau kommt so geschichtliche Bedeutung zu, die durch seine städtebaulich bedeutsame Randlage noch unterstrichen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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