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Am Beginn des historischen Ortskernes, im Westen der Gesamtanlage erhebt sich ein Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1749 in konstruktivem Gerüstgefüge aus einfach verriegelten Mannfiguren mit eingestellten Fußstreben an den Eck- und Bundständern im Obergeschoß. Im Untergeschoß konstruktives, jüngeres Fachwerkgefüge. Die linke Seite der Parzelle sowie der hintere Abschnitt besetzen zwei Wirtschaftsgebäude, die ebenso wie das Wohnhaus schützenswert sind. Mit dem gegenüberliegenden Haus, das Teil der Gesamtanlage ist, übt das Haus eine auffällige Torfunktion aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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