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Im Ortskern Übernthals liegt das Rathaus, ein barocker Fachwerkbau, der mit seiner Traufseite einen dreieckigen Platz mit Brunnen bestimmt. Zusammen mit den den Platzzugang rahmenden bäuerlichen Bauten des 18. Jhs. am Beginn des Talwegs ist dieser Bereich aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung eine kleine Gesamtanlage. Mit einbezogen ist das neben dem Rathaus befindliche Backhaus sowie die Bruchsteinbrücke über den Siegbach, an den das Rathaus mit seiner Rückfront angrenzt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |