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Giebelständiger Fachwerkbau der Zeit um 1700; im Obergeschoss ist das Gefüge über einem profilierten Geschossversatz in seiner ursprünglichen Form erhalten. Neben den aussteifenden Mannfiguren sind in den Brüstungsgefachen geschweifte Streben mit Nasen und rautenförmige Zierformen zu nennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |