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Zweigeschossiger barocker Fachwerkbau; ein Gefach trägt die Datierung 1775 im Putz. Bemerkenswert am Gefüge ist die zusammenfassende Profilierung von Schwelle, Balkenenden und Füllhölzern, die die Erscheinung eines einheitlichen Gesimses bewirkt. Neben den geschnitzten Schmuckformen ist die zweiflügelige Tür hervorzuheben mit Balustern als Gewände und profiliertem Sturz. Darin Inschrift: GOTTES GEHET ÜBER ALLES. DENN OHNE FURCHT DES HERRN IST BÖS ZU LEBEN. Ein weiteres Portal befand sich in der Mittelachse der Traufseite. Der die Dominanz des Baus im Dorfbild erhöhende quadratische Dachreiter mit Laterne und Spitzhelm stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jh. Der die Stirnseite eines kleinen Dorfplatzes einnehmende Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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