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Im ansteigenden Gelände des Nüssegartens, einem kleinen Querstich zur Bachstraße, gelegener giebelständiger Fachwerkbau mit im Obergeschoss sehr gut erhaltenem Gefüge; in ehemaliger Gebäudemitte im Brüstungsgefach Feuerbock. In jüngster Zeit Rückbau der daran anschließenden zweiten Haushälfte. Als Fachwerkbau der Zeit um 1700 trotz des Verlustes des Nachbargebäudes von geschichtlicher Bedeutung und deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |