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Die Einfahrt in den historischen Ortskern kennzeichnet eine dreiseitig erschlossene Hofanlage aus dem frühen 20. Jh. Das zeittypische Fachwerkgefüge des Wohnhauses und der gegenüber befindlichen Scheune mit hohem Bruchsteinsockel setzt sich aus doppelt verriegelten Stockwerkstreben zusammen. Im hinteren Bereich der Parzelle erhebt sich ein großformatig dimensionierter Stall-Scheune-Trakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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