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Dreiseitige Hofanlage; Wohn- und Wirtschaftsgebäude wurden einheitlich im 18. Jh. errichtet. Barockes Fachwerkgefüge mit zahlreichen geschnitzten Schmuckformen. Die Hofanlage hat regionale Seltenheit und ist so von besonderer geschichtlicher Bedeutung. Zusammen mit dem folgenden Hof ein auch städtebaulich unverzichtbarer Teil der Obergasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |