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Zweiseitige Hofanlage des 18. Jh., durch modernen Anbau zu einem U-förmigen Hof geschlossen. Wohnbau und Scheune des 18. Jh. mit barocker Fachwerkfiguration und geschnitzten Schmuckformen. Scheune im Sturz datiert 1792. An der Scheune Gefache mit Kratzputzornamentik, datiert 1793 Der Hof ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen Ausschmückung, seiner siedlungsgeschichtlichen Besonderheit und seiner städtebaulich dominierenden Lage in der Obergasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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