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Die Gesamtanlage umfasst zunächst einige hervorragende Hofanlagen in Fachwerk aus dem 18. Jh. Sie wird im Osten begrenzt durch eine Hangkante. Auf der von einer Stützmauer abgefangenen Terrasse wurde um 1900 die Ev. Kirche mit Schule errichtet. Die Gesamtanlage wurde ausgewiesen aufgrund der Dichte geschichtlich und künstlerisch bedeutsamer Einzelbauten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |