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Kern der Gesamtanlage ist die inmitten eines Parks gelegene gründerzeitliche Villa Haas. Nach Süden schließen sich weitere freistehende Bauten aus dem letzten Jahrzehnt des 19. Jhs. an, die für höhere Angestellte der Firma Haas u. Sohn errichtet wurden, sowie schließlich noch eine Reihenhausbebauung für Arbeiter. In ihrem gemeinsamen Bezug auf ein großes örtliches Industrieunternehmen sind die Bauten von geschichtlicher Bedeutung: sie berühren die Entwicklungslinien der sog. Fabrikantenvillen im Dillgebiet, unter denen die Villa Haas zweifellos herausragt, und des werkseigenen Wohnungsbaus für Arbeiter und Angestellte.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |