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Am östlichen Ortsrand befindliche, vierseitig erschlossene Hofanlage, die um 1900 erbaut wurde. Das traufständig zur Straße orientierte Fachwerkwohnhaus setzt durch sein klar strukturiertes Gerüstraster aus doppelt verriegelten Stockwerkstreben und Andreaskreuzen im Brüstungsbereich unterhalb der Fenster einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Die zu der Hofanlage gehörigen Wirtschaftsgebäude rahmen einen quadratischen Hof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |