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Nordöstlich des Ortskerns gelegenes Wasserwerk aus dem ersten Viertel des 20. Jh. Es stellt einen geschichtlich bedeutsamen Versuch dar, ein technisches Bauwerk durch die Verwendung von bossiertem Haustein und Schiefer als Dachdeckung weniger als Gegensatz, denn als Teil der Natur zu gestalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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