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Der großvolumige, im Kern barocke Bau ist Restbestand eines herrschaftlichen solmsischen Hofes, der ab Mitte des 19. Jh. von der Gemeinde Edingen verwaltet wurde. Er dokumentiert die im Sinner Gemeindegebiet verlaufende Grenze zwischen nassauischem und solmsischem Territorium, die sich fortsetzte zu der zwischen den Altkreisen Wetzlar und Dill.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |