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Giebelständiger zweigeschossiger Fachwerkbau, inschriftlich 1694 datiert, der sich durch seinen nahezu unveränderten ursprünglichen Zustand auszeichnet. Das Fachwerkgefüge im Erdgeschoss durch hohe Fußstreben ausgesteift, profilierter Geschossversatz, im Obergeschoss Aussteifung durch Mannformen. Haustür aus dem 19. Jh., darüber Feuerbock im Brüstungsgefach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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