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Giebelständiger, zweigeteilter Fachwerkbau aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Früher verputzt und in jüngster Zeit saniert, ordnet er sich in die Gruppe der stattlichen Fachwerkbauten aus derselben Zeit in der oberen Hauptstraße ein. Das Fachwerkgefüge der oberen Geschosse ist ungestört. Der Bau ist durch seine Lage unmittelbar neben dem Rathaus ausgezeichnet. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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