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Zweigeschossiges Fachwerkeinhaus über massivem Untergeschoss. Einziger Bau im südlichen Ortsteil Manderbachs, der auf dessen planmäßigen Wiederaufbau nach dem Dorfbrand von 1825 zurückgeht und seine ursprüngliche Gestalt bewahrt. Charakteristisch etwa ist das riegellose Fachwerk des Giebels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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