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Zweigeschossiger Wohnbau, der im letzten Jahrzehnt des 19. Jh. nach einem Entwurf von Ludwig Hofmann errichtet wurde. Einem Sockelgeschoss in Naturstein folgt ein Obergeschoss mit Satteldach in Fachwerk. Es wird Bezug auf die örtliche Bautradition genommen und die Lage an der ehemals hier verlaufenden Stadtmauer verdeutlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |