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In einem Knick der Hauptstraße für das Ortsbild wirkungsvoll gelegener Fachwerkbau um 1700. Drei Gebäudezonen - Bund- und Eckständer durch Mannformen ausgesteift - formen einen breit lagernden Bau. Im Giebel zwei Feuerböcke und diagonale Streben als Zierform. Der über eine Brücke über den offenen Medenbach erschlossene Bau ist Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |