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Der zweigeschossige Fachwerkrähmbau wurde in der ersten Hälfte des 19. Jh. vollkommen ohne horizontales Riegelwerk über einem Bruchsteinsockelgeschoss errichtet. Der Bau ist markant durch seine hohen Proportionen und seine Lage an der Einmündung eines zur benachbarten Kirche führenden Weges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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