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Lahn-Dill-Kreis
Dillenburg
  • Rehgartenstraße 8
  • Rehgartenstraße 10
Sachgesamtheit
Flur: 22
Flurstück: 27/1, 30/1

Das kubische Wohngebäude wurde in den Jahren 1950/51 durch den Architekten F. E. Blume erbaut. Es bildet eine Einheit mit dem nördlichen Garagenbau, der die Hangsituation hinter der barocken Natursteinmauer (bereits als Denkmal verzeichnet) geschickt ausnutzt und dem unmittelbar umgebenden Garten, der in seiner Anlage ebenfalls geprägt ist durch die 50er Jahre. Das Wohnhaus zeichnet sich durch seine originale Ausstattung mit einer einmaligen Fülle von qualitätvollen Details aus. Zur Sachgesamtheit gehören außerdem: 1. der südlich angrenzende formgestaltete Garten aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit einem barocken Gartenpavillon (bereits als Einzeldenkmal verzeichnet), einer beachtenswerten Pyramideneiche und einem gotisierenden, gusseisernen Geländer auf halbrunder Sockelmauer, die das Gelände zu einem darunter liegenden Gartenteil abfängt. 2. der terrassierte Gartenteil, der sich im Norden und Osten angliedert und ebenfalls aus der Erbauungszeit der zugehörigen Typenhäuser der Wilhelmstraße stammt. Erwähnenswert bei der auf Symmetrie bedachten Anlage ist eine zweiläufige großzügige Rampe aus der späten Barockzeit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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