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Im Kreuzungsbereich zur Neuhattendorfer Straße setzt das Fachwerkwohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage einen wichtigen städtebaulichen Blickpunkt. Das Gebäude aus der Mitte des 18. Jh. steigt, giebelständig orientiert, über einer ausgeprägten Sockelzone zweigeschossig auf. Die Fachwerkfiguren in regelmäßigem Gefüge setzen sich aus einfach verriegelten Mannfiguren mit eingestelltem Stil an den Eck- und Bundständern beider Geschosse zusammen. Ein Geschoßüberstand ist deutlich artikuliert. Gegenüber befindet sich eine Scheune aus der Bauzeit. Ein repräsentatives Zopfmotiv hebt den Obergeschoßeckständer besonders hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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