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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus an der Ortsdurchfahrt von Fellerdilln mit verdoppelten klassischen Mannfiguren, Eckverstrebungen mit Gegensporen und reichen Schmuckmotiven in beiden Geschossen (Andreaskreuze mit Blumenschnitzereien unter den Fenstern im Obergeschoss, umlaufende Rahmenleisten aus gedrehten Stäben im Erdgeschoss). Die handwerklich vorbildliche, aufwendige und völlig ungestörte Fachwerkkonstruktion gehört in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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