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Die Anlage des Alten Friedhofes im Jahr 1603 steht im Zusammenhang mit der Bedeutung, welche die Stadt mit der Gründung der Hohen Schule erworben hatte. Die 1633 fertig gestellte Einfriedungsmauer hatte auch strategische Bedeutung in den Zeiten des ausgehenden 30-jährigen Krieges, was noch heute an den zur Bahnhofstraße sichtbaren Schießscharten erkennbar ist. Teile dieser Mauer in diesem Bereich sind Reste der 1862 abgebrochenen Totenkirche. Der Friedhof bildet mit dem Leonhardsturm und der 1904 neu angelegten Bahnhofstraße ein Ensemble. Erhalten sind diverse Grabmäler entlang der Mauerinnenseite sowie einige Bäume.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |