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Erbaut im 18. Jahrhundert als kombinierte Scheune mit Wohnteil. Bedeutsamer und für die Gewerbegeschichte der Stadt Herborn charakteristischer Bautypus mit erdgeschossiger Nutzung als Lager, Werkstatt und Stall sowie obergeschossiger Nutzung als Logis für die Handwerksgesellen. Verändert im 19. Jahrhundert. Erhebliche städtebauliche Funktion für die Abwicklung und räumliche Abgrenzung von „Conradis Winkel". Dieser Winkel gehört wie der Breite Winkel zu den für das Altstadtbild und den historischen Stadtgrundriss von Herborn kennzeichnenden Strukturmerkmalen. Verstärkt wird die Wirkung des Gebäudes durch seine deutliche Höhenentwicklung und das Motiv des bis auf die Traufseite des Daches aufgesetzten Hessengiebels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |