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Das Anwesen wurde 1913-14 nach den Plänen des überregional bekannten Architekten Ludwig Hofmann auch unter dessen Leitung erbaut. In seiner äußeren Gestaltung werden traditionelle Bauformen aufgenommen, wie etwa das Mansarddach, der mit Welscher Haube bekrönte Treppenturm und die beiden Erker mit Schweifgiebeln. In ihrer Reduktion verweisen diese Bauformen aber auch gleichzeitig auf den Jugendstil. Die Straßenfront wird geprägt von einem breiten Zwerchhaus und einer Vierer-Fenstergruppe, gefasst durch eine Natursteinrahmung, die aus dem hammerrechten Mauerwerk des Sockels aufsteigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |